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Er ist so deutsch, dass man deutscher kaum sein kann. Aber er darf kein Deutscher werden. In den vergangenen Tagen hat diese Zeitung über Gerson Liebl berichtet, dessen bayerischer Großvater als Kolonialarzt 1908 nach Togo kam, der dort nach lokalem Brauch eine Schwarze heiratete, einen Sohn zeugte und 1911 wieder heimfuhr. Achtzig Jahre später klopfte sein Enkel Gerson Liebl an die Türen deutscher Ämter und forderte ein, was das Grundgesetz zum Abstammungsrecht erklärt: seine deutsche Staatsangehörigkeit. Er tut es mit deutscher Gründlichkeit und deutschem Stolz. Aber er klopft vergeblich, denn sein Großvater hatte seine Großmutter nicht vor einem deutschen Standesbeamten zur Frau genommen. Eine kaiserliche Order von 1906 untersagte ausdrücklich "Mischehen" zwischen Deutschen und "Togo-Negern".
An Gerson Liebl und seiner Familie konkretisiert sich ein Kapitel deutscher Geschichte, das juristisch nie wirklich aufgearbeitet wurde - das koloniale Herrenmenschentum deutscher Eroberer in Afrika. Während "weiße" Russlanddeutsche noch 300 Jahre nach der Auswanderung mit offenen Armen empfangen werden, wird der Schwarze Liebl nicht als Spätaussiedler anerkannt, weil er aus Afrika stammt. Er fällt unter das fortdauernde rassistische Kolonialrecht, das nie revidiert wurde, auch nicht 1945, als die Alliierten die Nürnberger Rassegesetze für nichtig erklärten.
Die Berliner Historikerin Annegret Ehmann, bis 1999 Leiterin der Bildungsarbeit im Haus der Wannseekonferenz in Berlin, hat in Aufsätzen auf den anhaltenden Skandal hingewiesen, bislang ohne Gehör zu finden. Als der Reichstag in Berlin 1913 wegen der Kolonialgebiete ein neues Staatsangehörigkeitsrecht beschloss, wurden von Deutschen mit "Eingeborenen" gezeugte Kinder sowie deren Nachkommen vom Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft ausgeschlossen. In den Reichstagsdebatten warnte Wilhelm Heinrich Solf, Staatssekretär im Reichskolonialamt, vor "Rassenmischung" und "Bastardierung": "Meine Herren, Sie senden Ihre Söhne in die Kolonien: Wünschen Sie, dass sie Ihnen schwarze Schwiegertöchter ins Haus bringen? Wünschen Sie, dass Sie Ihnen wollhaarige Enkel in die Wiegen legen? (...) Nein, meine Herren! Die ganze deutsche Nation wird Ihnen Dank wissen, wenn Sie keine andere Erwägung haben als die: Wir sind Deutsche, wir sind Weiße und wollen Weiße bleiben."
Wie Annegret Ehmann nachweist, wurden die kolonialen Rassegesetze 1935 zur Grundlage der Nürnberger Gesetze gegen die Juden. In der vorbereitenden Expertenkommission saß Eugen Fischer, Autor des "Grundlagenwerkes" über das "Bastardierungsproblem" der deutschen Hochrasse durch "Vermischung" mit Hererofrauen. In den Kommentaren der Nürnberger Gesetze wurde bestimmt, dass diese auch für "Neger" und "Zigeuner" galten. Als die junge Bundesrepublik das Staatsangehörigkeitsgesetz 1955 neu formulierte, wurde die rassistische Regelung von 1913 fortgeschrieben, nur zehn Jahre nach den Mordtaten des Holocausts. 2012/13 jährt sich die Reichstagsdebatte über das Verbot von "Mischlingsehen" zum hundertsten Mal. Der Bundestag sollte Gerson Liebl, der nun in Abschiebehaft sitzt und einen Hungerstreik begonnen hat, zu seinem Recht verhelfen und die skandalösen Kolonialgesetze endlich streichen. Man sollte ihm und seiner Familie den deutschen Pass geben und ihnen ein Leben in Frieden ermöglichen.
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Quelle: Berliner Zeitung
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Weiterführender Link: Gerson Liebl aus Togo kämpft seit achtzehn Jahren Deustcher zu sein



