Datum: 26.04.10 18:26
Kategorie: Österreich-Politik

Von: Wiener Zeitung / Christian Mayr

Fall Mike Brennan: Polizist muss auf Anklagebank

Mike Brennan bei einer Pressekonferenz in Wien (c)afrikanet.info

Überraschende Wende: Statt Verfahrenseinstellung im Juni Strafprozess

Fall Mike B.: Polizist muss auf Anklagebank

Von Christian Mayr

Sportlehrer wurde in U-Bahn mit Drogen-Dealer verwechselt und verletzt. 

Prozess gegen einen Polizisten wegen fahrlässiger Körperverletzung fix.

Wien/Korneuburg. Erst vor kurzem herrschte gehörige mediale Verwirrung in der Causa Mike B.: Die Ermittlungen gegen jene zwei Polizei-Beamten, die den afroamerikanischen Sportlehrer in einer Wiener U-Bahn mit einem Drogen-Dealer verwechselt und verletzt hatten, wären eingestellt, hieß es.

Wenig später wurden diese Angaben von der Staatsanwaltschaft aufgrund einer "Verwechslung" revidiert – und nun kommt es etwas überraschend doch ganz anders: Wie die "Wiener Zeitung" erfuhr, wird sich nämlich einer der beiden Polizisten sehr wohl vor Gericht verantworten müssen.

"Die Staatsanwaltschaft hat einen Antrag auf Bestrafung eines der beiden Polizisten wegen fahrlässiger Körperverletzung vorbereitet. Das hat die Oberstaatsanwaltschaft jetzt so genehmigt", berichtet Friedrich Köhl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Mittlerweile sei der Akt (Aktenzahl: 15U101 Aus10x) auf dem Weg ins zuständige Bezirksgericht Josefstadt.

Laut der dortigen Mediensprecherin Margaretha Richter sei der Akt noch nicht eingelangt, daher könne sie weder Details zum Strafantrag nennen noch den exakten Prozesstermin festlegen. "Der Prozess wird voraussichtlich in der zweiten oder dritten Juni-Woche stattfinden", kündigt Richter an. Das Verfahren finde deshalb vor dem Bezirksgericht (und nicht dem Straflandesgericht) statt, weil das Delikt "fahrlässige Körperverletzung" zu gering bemessen sei. "Der maximale Strafrahmen beträgt sechs Monate Haft oder eine Geldstrafe in Höhe von 360 Tagsätzen", so Richter.

Der Fall Mike B. hatte Mitte Februar 2009 für großes Aufsehen gesorgt – sowohl in Österreich als auch in den USA. Sogar die "New York Times" berichtete über die folgenschwere Verwechslung des US-Bürgers, der im Zuge der Amtshandlung von der Polizei verprügelt worden sein soll.

Polizei bedauerte Vorfall

B. soll bei dem Zwischenfall eine Rückenverletzung – konkret eine Fraktur eines Wirbelquerfortsatzes – erlitten haben. Diese wurde allerdings erst zwei Wochen nach dem Zwischenfall in der Station Spittelau entdeckt; laut Polizei gebe es diese Verletzung "typischerweise bei Stürzen".

Die internen Untersuchungen der Wiener Polizei sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich um keine vorsätzliche Körperverletzung gehandelt habe, weil sich B. der Amtshandlung widersetzt habe; daher hätte von den Polizisten Gewalt angewendet werden müssen. Für die Verwechslung entschuldigte sich die Polizei auch explizit, die beiden Beamten wurden nicht suspendiert.

Die jetzige Anklage kommt für Justiz-Beobachter insofern überraschend, als die Staatsanwaltschaft Korneuburg das Verfahren Ende des Vorjahres bereits einstellen wollte. Wie berichtet, legten sich beim ersten Vorhabens-Bericht allerdings Justizministerium und Oberstaatsanwaltschaft quer und verlangten weitere Erhebungen und ein ergänzendes medizinisches Gutachten.

Selbst B.’s Anwalt Wilfried Embacher erwartete damals, dass das Verfahren ohne Anklage eingestellt wird.

 

Quelle: Wiener Zeitung + ORF Niederösterreich







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