Datum: 12.02.12 09:47
Kategorie: Welt

Von: Lisa Ndokwu

„Tintin au Congo“ Urteil in Belgien

Foto: Edward, Public Domain

Der belgische Zeichner Hergé (1907 - 1983) schuf mit den Abenteuergeschichten von „Tim und Struppi“ eine der erfolgreichsten Comic-Serien. Er verstrickte den Reporter Tim in  Abenteuer, die ihn in die ganze Welt führten.

Selbstverständlich auch nach Afrika, und nahe liegend war eine Reise in den Kongo. Die heutige DR Kongo verbindet eine grausame Geschichte mit Belgien.

Im 1931 veröffentlichten Comic „Tintin au Congo“ werden Afrikaner in entwürdigender Weise dargestellt. Belgien verfolgte eine rigide Kolonialpolitik, systematische Ausbeutung und grausame Machtdemonstrationen waren an der Tagesordnung.

Dieser historische Kontext wird nun als Legitimation für ein gerichtliches Urteil herangezogen.

Mbutu Mondondo Bienvenu, ein kongolesischer Student, hat 2007 vor einem Gericht in Brüssel Klage gegen „Tim und Struppi im Kongo“ eingebracht. In seiner Argumentation wies er darauf hin, dass die Darstellung der Afrikaner als „dumm, arbeitsscheu und unfähig“ dem belgischen Antidiskriminierungsgesetz von 1981 widerspreche und generell eine Beleidigung für Schwarze Menschen sei.

Beinahe vier Jahre später, am 10.02.2012 wurde das Urteil des Gerichts bekannt gegeben. Es könne kein Verstoß gegen heutige Gesetze festgestellt werden. Der Richter folgte in allen Punkten der Argumentation der Staatsanwaltschaft. Hergé habe lediglich die Auffassung seiner Zeit wieder gegeben. Er habe zu keinem Rassenhass aufstacheln wollen. Und es komme zu keiner Konfrontation mit Schwarzen.

Zum Argument der entwürdigenden Darstellung von AfrikanerInnen wird nicht Stellung genommen. Auch das kann als Hinweis gewertet werden.

In keinem anderen europäischen Land sind Comics so populär wie in Belgien. In jedem gut sortierten Supermarkt findet sich eine Comic-Abteilung, in jeder Buchhandlung sind Comics ein Verkaufsschlager. Insbesondere Hergé und seine Comics gelten als Kulturgut. Ob dieser Umstand das Gericht beeinflusst hat, lässt sich nicht eruieren.

Bedauerlicherweise lässt sich auch nicht feststellen, ob die Leser und Leserinnen diesen vom Gericht festgesetzten historischen Zusammenhang erkennen können oder wollen. Zweifel kommen einem schnell. Vor allem, wenn man die Schlagzeilen der Medien, die über das Gerichtsurteil berichten, liest. Der Grundtenor ist, dass „Tim und Struppi im Kongo, nicht rassistisch“ sei. Wer immer ein wenig recherchiert, wird schnell herausfinden, dass der Autor mehrmals mit Rassismusvorwürfen konfrontiert war und nach eigenen Aussagen den Band umschrieb und „entschärfte“.

Das Gerichtsurteil entschärft nichts, es ist, was es ist, ein zweifelhaftes Signal über die Grenzen hinaus.

Mbutu Mondondo Bienvenu wird in Berufung gehen.

                                                                                                     

 







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